KÜCHENABLUFTANLAGEN

GESETZLICHES

In Verbindung mit der DGUV Regel 110-002 und dem ArbSchG schreibt die VDI 2052 die regelmäßige Inspektion und bedarfsgerechte Reinigung und Wartung für gewerblich genutzte Küchenabluftanlagen vor. Diese Verantwortung obliegt der Unternehmensführung und ggf. verantwortlichen Mitarbeitern (z.B. Hotelbetreiber und Küchenchef). Nachlässigkeiten in der Betreiberpflicht können im Schadensfall (Küchenbrand) dazu führen, dass die Unternehmensführung und verantwortliche Mitarbeiter in die Haftung genommen werden. Hier herrscht also eine kollektive Verantwortung.

GEFAHREN UND BETREIBERPFLICHTEN

Küchenabluftanlagen sind naturgemäß einer starken Belastung durch Fettablagerungen ausgesetzt. Diese Fette, die sich in Form von Aerosolen im gesamten Kanalsystem verteilen und niederschlagen, stellen eine erhöhte Brandgefahr dar. Fett gilt gemeinhin als Brandbeschleuniger. Ein vom Herd ausgehender Flammenüberschlag kann spontan das Fett im Kanal entzünden und ist dann kaum noch zu beherrschen bzw. zu löschen. Regelmäßige, brandschutztechnische Kontrollen und Reinigungen sind unerlässlich. Dieses regeln u.a. die VDI 2052 und DGUV Regel 110-002. Im Bedarfsfall sind dann die Küchenabluftanlage insgesamt oder nur in Teilbereichen fachgerecht zu reinigen. Kommt es zum „Worst-Case-Szenario“, nämlich dem allseits gefürchteten Küchenbrand, und der Betreiber hat nachweislich seine Pflichten vernachlässigt, kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen.

TECHNISCHE ASPEKTE

Eine nicht oder ungenügend gewartete Küchenabluftanlage wird auf Dauer ihren Anforderungen nicht mehr gerecht und an Leistung einbüßen. Querschnittsverändernde Fettablagerungen im System beeinflussen das Strömungsverhalten der Abluft. Fettbelastete Rückstände am Lüfter führen zu einem spürbaren Leistungsverlust, weil die ursprünglich berechneten, aerodynamischen Eigenschaften nicht mehr erfüllt werden. Fettablagerungen am Lüfterrad verursachen dauerhaft eine Unwucht und ein späterer Lagerschaden ist absehbar.

FAZIT

Eine schlecht oder nicht gewartete Küchenabluftanlage kann die ihr zugedachte Aufgabe auf lange Sicht nicht erfüllen. Sie stellt ein latentes Brandrisiko dar, verursacht Kosten durch Neuanschaffung/Reparatur und birgt empfindliche Haftungsrisiken für den Betreiber in sich.

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