BRANDSCHUTZ

Die brandschutztechnischen Anforderungen an gewerblich genutzten Küchenabluftanlagen betreffen sowohl das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe, als auch die Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils Lüftungskanal/Lüftungsanlage an sich. Handelsübliche Lüftungskanäle/Lüftungsrohre aus Stahlblech erfüllen diese Anforderungen an den Brandschutz nicht, da sie sich im Brandfall stark erwärmen/ verformen und dadurch die Weiterleitung von Feuer und Rauch nicht verhindern können.

Wir führen für Sie die notwendigen Bekleidungsarbeiten an Ihrer Lüftungsanlage durch, damit diese den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.

Die Herstellung des Brandschutzes kann durch die Brandschutz DrahtgitternetzmatteBekleidung mit Silikatplatten (Promasil) oder Mineralwolle erfolgen. Die von uns verwendeten Materialien erfüllen alle die Anforderungen für das Isolieren von Lüftungsleitungen der Feuerwiderstandsklassen L30 bis L90 gemäß DIN 4102 Teil 4.

Selbstverständlich liegen für alle verwendeten Produkte die jeweils dazugehörigen EU-Übereinstimmungsbescheinigungen vor.

Ebenso liefern und montieren wir für Sie bauaufsichtlich zugelassene Brandschutzklappen für die gewerbliche Küchenabluft. Diese Brandschutzklappen unterscheiden sich in Aufbau und Wirkung ganz erheblich von den allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzklappen.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung der für Sie notwendigen Brandschutzmaßnahmen.

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