HYGIENETÄTIGKEITEN NACH VDI 6022

HYGIENETÄTIGKEITEN AN RLT – ANLAGEN KATEGORIE A NACH VDI 6022

Zur fachgerechten Wartung von Lüftungsanlagen gehört ebenso die hygienetechnische Beurteilung des gesamten Systems. Naturgemäß lagern sich Schimmelsporen in der Lüftungsanlage ab, da sie zahlreich in unserer Umgebungsluft vorkommen. Allerdings können sie erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schäden verursachen. Das “Sick Building Syndrom (SBS)” ist ein seit Jahren bekanntes und immer häufiger auftretendes Phänomen. Es beschreibt die Erkrankung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz, wobei die Erkrankung jeweils ursächlich in verunreinigten, raumklimatischen Bedingungen zu suchen ist.

Ärzte, Krankenkassen und Fachverbände/-institute warnen eindringlich vor einer Bagatellisierung, da es hier zu ernsthaften, chronischen Krankheiten wie z.B. Asthma, Befeuchterlunge (exogen-allergische Alveolitis bzw. hypersensitive Pneumonitis) kommen kann. Liegt eine mangelhaft betriebliche Umsetzung von gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben vor, und ein Nachweis des regelkonformen Betriebes (Dokumentationspflicht) der RLT-Anlage ist nicht möglich, kehrt sich die Beweislast zu Ungunsten des Betreibers.

Behauptet ein Arbeitnehmer z.B., dass er sich durch eine mangelhaft gewartete RLT-Anlage eine Schimmelpilzallergie zugezogen hat, so sind alle für die Beweisführung entstehenden Kosten (Messungen, technische u. medizinische Gutachten, etc.) vom Betreiber der RLT-Anlage zu tragen.

Wir führen für Sie durch:

  • Abklatschproben
  • Tupferproben
  • Luftkeimsammlungen
  • Klebefilmproben
  • Partikelmessungen
  • Staubproben
  • Legionellenbestimmung
  • Tauchproben
  • ANALYTIK UND GUTACHTEN
Unsere Leistung umfasst:

  • die Aufstellung des Probennahmeplans
  • das Material für die Probennahme
  • die Hygieneinspektion nach VDI 6022
  • die Bestimmung der KBE (koloniebildende Einheiten) und Einzeldifferenzierung (z.B. Typisierung bei Schimmel, Hefen und Bakterien)
  • die Auswertung und Bewertung der mikrobiologischen Ergebnisse des akkreditierten Labors in einem Prüfbericht
  • und bei Bedarf den Handlungs-/Sanierungsvorschlag

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