Hygieneerstinspektion

Hygieneerstinspektion – Grundlage für saubere und sichere Raumlufttechnik

Raumlufttechnische Anlagen übernehmen eine zentrale Aufgabe in modernen Gebäuden: Sie sorgen für ein stabiles Raumklima, regulieren Temperatur und Feuchtigkeit und stellen sicher, dass Mitarbeiter, Kunden und Besucher mit sauberer Atemluft anstatt mit schädlichen Bakterien und Schimmelpilzen versorgt werden. Kontrolle und Inspektion sind hier ein wichtiges Thema zur Vermeidung von teuren gesundheitlichen Schäden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist zudem Pflicht.

Mehr erfahren
Fa. Holbach
GEFAHREN UND BETREIBERPFLICHTEN FÜR RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN
Fa. Holbach
Impaktionssammler mit Quereinlaufdüse

Die Hygieneerstinspektion bildet den Grundstein für den hygienegerechten Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen.

Sie wird nach Fertigstellung einer Anlage oder nach wesentlichen Änderungen durchgeführt und dient dazu, alle hygienerelevanten Aspekte von Planung über Bau bis hin zur Inbetriebnahme zu prüfen. Mit dieser umfassenden Kontrolle wird sichergestellt, dass RLT Anlagen sauber, technisch einwandfrei und gemäß VDI 6022 betrieben werden können.

Grundsätzliches – warum Hygieneinspektionen unverzichtbar sind

Raumlufttechnische Anlagen und Geräte sollen ein physiologisch günstiges Raumklima schaffen und für gesundheitlich geeignete Zuluft sorgen. Doch genau hier liegt eine häufig unterschätzte Herausforderung: Bereits geringe Abweichungen in der Planung, falsche Materialwahl oder unsachgemäße Wartung können dazu führen, dass sich Schimmelpilze, Bakterien oder andere Keime in der Anlage ausbreiten und die Raumluftqualität massiv beeinträchtigen. Selbst neu gebaute Anlagen zeigen in der Praxis häufig Mängel – etwa durch unzureichende Reinigung nach der Fertigung oder fehlerhaften Aufbau der Raumlufttechnik.

Das Problem: Luft ist ein Träger unsichtbarer Gefahren. Schadstoffe, Sporen oder mikrobielle Belastungen sind weder sichtbar noch unmittelbar spürbar. Gelangen jedoch Schimmelpilze oder Bakterien kontinuierlich in die Lunge von Personen, die sich in Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen aufhalten, kann das zu langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen – von Kopfschmerzen und Atembeschwerden bis hin zu allergischen Reaktionen oder Infektionen.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sind Hygienetätigkeiten an RLT-Anlagen Kategorie A nach VDI 6022 ein fester Bestandteil unserer Leistungen – mehr dazu erfahren Sie hier.

AKUT Lüftungsanlagenwartung GmbH führt Erstinspektionen fachgerecht, neutral und nach den gültigen Richtlinien durch. So erhalten Betreiber eine klare Beurteilung über den hygienischen Zustand ihrer RLT Anlagen und die Sicherheit, dass die Anforderungen an saubere Atemluft erfüllt werden.

Sie haben Fragen zur Raumlufttechnik und den gängigen Hygienekontrollen, zu unseren Leistungen und Zertifizierungen?

Hier kommen Sie zu unseren Kontaktformular – oder rufen Sie uns einfach an.

Betreiberpflichten und Folgen fehlender Inspektionen

Für Betreiber von RLT Anlagen ist die Erstinspektion nicht nur eine freiwillige Maßnahme, sondern Teil ihrer Verantwortung für Mitarbeitende und Besucher. Gemäß den Vorgaben der VDI 6022 und der Betriebssicherheitsverordnung müssen Betreiber sicherstellen, dass raumlufttechnische Anlagen in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind.

Zur Instandhaltung von RLT Anlagen gehören neben Wartung und Instandsetzung auch die regelmäßigen Hygieneinspektionen.

Während bei der Abnahme nach DIN EN 12599 lediglich technische Parameter überprüft werden, geht die Hygiene Erstinspektion von Anlagen nach VDI 6022 deutlich weiter: Sie umfasst auch eine Prüfung von Planung, Bauausführung, Montage und allen hygienerelevanten Komponenten. So können schon frühzeitig Mängel erkannt und vor Inbetriebnahme behoben werden.

RLT Anlagen nach VDI prüfen spart im Ernstfall bares Geld

Fehlt eine solche Inspektion, riskieren Betreiber nicht nur gesundheitliche Beschwerden bei Mitarbeitern, sondern auch Haftungsprobleme. Denn im Schadensfall – etwa bei einer Infektion oder erhöhter Keimbelastung – dient die Dokumentation der Hygieneprüfung als Nachweis für die Einhaltung der Betreiberpflichten. Eine unterlassene Erstinspektion kann also weitreichende Folgen haben.

Was ist eine Hygieneerstinspektion und was gehört dazu?

Das Ziel jeder Erstinspektion ist der Nachweis, dass die durch die RLT Anlage bereitgestellte Zuluft gesundheitlich zuträglich ist und die Luftqualität nicht verschlechtert wird. Dazu werden alle hygienerelevanten Bauteile, Oberflächen und Komponenten überprüft.

Die Erstinspektion ist mindestens durchzuführen:

  • bei neu errichteten RLT Anlagen nach Fertigstellung und vor Aufnahme des regulären Betriebs,
  • nach wesentlichen baulichen oder technischen Änderungen,
  • sowie bei Bestandsanlagen, bei denen bislang keine Erstinspektion erfolgte.

Auch bei einem Betreiberwechsel empfiehlt sich eine Erstinspektion, um den Zustand der Anlagen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Zu den Aufgaben der Hygieneerstinspektion gehören:

  • Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen in Planung, Konstruktion, Fertigung, Ausführung und Montage
  • Festlegung und Dokumentation der Mindestprüforte für Hygienekontrollen und Wiederholungshygieneinspektionen
  • Beurteilung der Hygiene der RLT Anlage im Umfang der späteren Wiederholungsinspektionen

Darüber hinaus werden erweiterte Sichtprüfungen auf Hygienemängel wie Rostbildung, Kalkablagerungen, Faserausträge oder Beschädigungen vorgenommen.

Ergänzend erfolgen mikrobiologische Untersuchungen: Dazu zählen die Bestimmung der Gesamtkoloniezahl im Befeuchterwasser, die Durchführung von Luftproben sowie Abklatschproben an hygienerelevanten Stellen.

Das Ergebnis dieser Hygienekontrollen und -prüfungen zeigt, ob die Luftqualität in den raumlufttechnischen Anlagen den geforderten Standards entspricht.

Warum die Erstinspektion wichtig ist

Während der Inbetriebnahme werden die Ventilatoren einer RLT-Anlage in Betrieb genommen – erstmals strömt gezielt Luft durch alle Komponenten des Geräts. Dafür muss sichergestellt sein, dass sämtliche Bauteile funktionsfähig und sauber sind. Dazu gehören unter anderem unbenutzte, korrekt eingesetzte Luftfilter, verschlossene Reinigungs- und Revisionsöffnungen sowie ordnungsgemäß befüllte Siphons mit funktionierender Kondensatableitung bis zum vorgesehenen Abfluss.

Werden diese Punkte nicht überprüft, können vorhandene Verunreinigungen über die gesamte Anlage verteilt oder sogar in die zu belüftenden Räume eingeblasen werden. Der Aufwand für eine nachträgliche Reinigung ist dann erheblich höher als eine gründliche Kontrolle vor der Inbetriebnahme. Auch ein unsauberer Raum kann beim vorzeitigen Einschalten der Abluftanlage zu Kontaminationen führen.

Zur Abnahme muss die RLT-Anlage daher mit einwandfreien, unbelasteten Luftfiltern ausgestattet sein. Die VDI 6022 Blatt 1 empfiehlt, im Rahmen der Abnahme gemeinsam mit dem Betreiber eine Hygieneerstinspektion durchzuführen. Diese kann gleichzeitig als Bestandteil der Gefährdungsanalyse genutzt werden.

Im vorgeschriebenen Betriebsbuch sind Datum, beteiligte Personen, festgestellte Abweichungen sowie Maßnahmen und Termine zur Mängelbeseitigung zu dokumentieren.

Ebenso wichtig ist die Nachkontrolle, um sicherzustellen, dass alle festgestellten Mängel vollständig behoben werden.

Exkurs: VDI 6022 Blatt 1 – Maßstab für Hygiene und Raumluftqualität

Die VDI 6022 Blatt 1 beschreibt die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte. Sie legt fest, wie Wartung, Inspektion und Reinigung durchzuführen sind und welche Intervalle für Hygieneinspektionen einzuhalten sind.

Demnach ist eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 alle zwei Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchter und alle drei Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchter vorgeschrieben.

Für erdverlegte Komponenten gilt ebenfalls ein zweijähriges Prüfintervall. Ergänzend ist eine erweiterte Sichtprüfung auf Verschmutzungen und Beschädigungen erforderlich.

Nur Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation darf die Hygieneerstinspektion und Folgeinspektionen gemäß VDI 6022 durchführen. Dazu zählen Raumluftqualitäts-Manager oder Ingenieure mit Kategorie-A-Schulung nach VDI 6022 Blatt 4.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten eine hygienisch einwandfreie Raumluft bereitzustellen.

Die Richtlinie dient im Schadensfall auch Gutachtern als Bewertungsgrundlage und ist für alle Gebäude relevant, in denen sich Personen regelmäßig länger aufhalten – von Bürogebäuden über Schulen bis hin zu Produktionsstätten.

Die Hygieneerstinspektion ist Teil unserer Leistungen: Wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Technische Verfahren und Prüfmethoden der Hygieneinspektion

Zur Ermittlung des hygienischen Zustands einer Anlage werden verschiedene technische Verfahren eingesetzt. Über einen Impaktionssammler werden mikrobiologische Luftproben genommen und Klimaparameter wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit direkt im Kanal gemessen. Eine Quereinlaufdüse ermöglicht isokinetische Luftmessungen im Lüftungskanal, während ein Lufteinlauftrichter an Luftauslässen für eine strikte Trennung zwischen Zuluft und Raumluft sorgt. Diese Trennung ist entscheidend, um verlässliche Ergebnisse über die tatsächliche Raumluftqualität zu erhalten.
Mehr erfahren
Fa. Holbach
GEFAHREN UND BETREIBERPFLICHTEN FÜR RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN

Kostenlose Beratung anfordern!

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Reinigung und Wartung Ihrer Lüftungsanlagen. Jetzt anrufen und unverbindlich informieren!

Fa. Holbach
GEFAHREN UND BETREIBERPFLICHTEN FÜR RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN

Was wir bieten: Hygieneerstinspektion und Folgeinspektion aus einer Hand

Mit der Hygieneerstinspektion schaffen Betreiber die Voraussetzung für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb ihrer RLT Anlagen. Die Firma AKUT Lüftungsanlagenwartung GmbH begleitet Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihrer raumlufttechnischen Anlagen hinweg – von der Erstprüfung bis zu regelmäßigen Hygieneinspektionen nach VDI 6022.
Mehr erfahren

Wir übernehmen die Hygieneprüfung Ihrer Anlagen – jetzt anfragen!

Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website – die Profis von AKUT Lüftungsanlagenwartung GmbH beraten Sie gern zu allen Fragen rund um Hygieneinspektionen, Durchführung und Wartung Ihrer RLT Anlagen.
Fa. Holbach
GEFAHREN UND BETREIBERPFLICHTEN FÜR RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN

FAQ – Häufige Fragen zur Hygieneerstinspektion von RLT Anlagen nach VDI 6022

Ist die Hygieneerstinspektion nach VDI 6022 Pflicht?

Für neu errichtete oder geänderte raumlufttechnische Anlagen ist die Erstinspektion verpflichtend, bevor die Lüftungsanlagen in Betrieb genommen werden. Sie stellt sicher, dass alle hygienischen Anforderungen erfüllt und dokumentiert sind.

Wann sollte die Hygieneerstinspektion von raumlufttechnischen Anlagen durchgeführt werden?

Eine Erstinspektion erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung oder Umbau einer Anlage – idealerweise vor der ersten Nutzung. Bei älteren Anlagen ohne vorherige Prüfung wird sie dringend empfohlen.

Was regeln VDI 6022 Blatt 2 und Blatt 4?

Diese ergänzenden Richtlinien enthalten Anforderungen an die Qualifikation von Fachpersonal und an die Durchführung der Hygieneinspektion. Nur entsprechend geschulte Fachkundige dürfen die Prüfungen durchführen.

Wer darf eine Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 durchführen?

Nur Personen mit nachgewiesener Qualifikation, etwa Raumluftqualitäts-Manager oder Ingenieure mit Kategorie-A-Schulung gemäß VDI 6022 Blatt 4, sind berechtigt, eine Hygieneerstinspektion vorzunehmen.

Wann wird eine Hygienekontrolle von RLT Anlagen durchgeführt?

Neben der Erstinspektion sind regelmäßige Wiederholungsinspektionen vorgeschrieben – im Abstand von zwei Jahren bei Anlagen mit Luftbefeuchter und drei Jahren ohne. Dazwischen erfolgen einfache Sichtkontrollen.

Welche Leistungen bietet die FAKUT Lüftungsanlagenwartung GmbH bei der Hygieneinspektion nach VDI 6022?

Die Firma Fa. AKUT GmbH übernimmt die vollständige Durchführung, Dokumentation und Bewertung der Hygieneerstinspektion. Bei Bedarf folgen Reinigung, Nachkontrolle und Beratung zu Wartung und Betrieb der RLT Anlagen.

MENÜ